Vermietung und Gästemeldewesen

Gästemeldewesen

Fragen und Anregungen zum Gästemeldewesen sowie zum Inhalt dieser Seite richten Sie bitte an Isabel Sinnegger, Tel. 5315 - 217, Email: isabel.sinnegger@gde-mittelberg.at


Meldepflicht

Gem. § 5 Abs. 1 Meldegesetz hat sich jeder Gast unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Unterkunftnahme anzumelden. Die Meldung erfolgt beim Unterkunftgeber unter Angabe von Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse, sowie bei ausländischen Gästen die Art und Nummer, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde des Reisedokuments. Die Richtigkeit der Daten ist mit der Unterschrift des Meldepflichtigen zu bestätigen. Der unterschriebene Meldeschein muss 7 Jahre aufbewahrt werden.  

Der Unterkunftgeber ist für die Durchführung der Meldung aller Gäste in seinem Beherberungsbetrieb, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde verantwortlich.

In der Gemeinde Mittelberg erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde mit Hilfe des Allgäu-Walser-Card Systems.


Familienverbund

Gemäß § 5 Abs. 3 Meldegesetz unterliegen Personen, die in einem familiären Verbund leben, nicht der Meldepflicht, wenn sich zumindest ein Gast vollständig anmeldet und die weiteren Mitglieder jeweils ihren Familiennamen, Vornamen und das Geburtsdatum angeben.

Unter den Begriff Familienverbund fallen auch eingetragene Partnerinnen/Partner, Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und  Patchwork-Familien. Mitreisende, die nicht unter den Begriff Familienverbund fallen, sind einzeln anzumelden.


Reisegruppe

Gemäß § 5 Abs. 3 Meldegesetz entfällt für Mitglieder von Reisegruppen die Meldepflicht, wenn sich der Reiseleiter vollständig anmeldet und eine Sammelliste mit Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie bei ausländischen Gästen Art, Nummer und Ausstellungsbehörde des Reisedokuments dieser Gäste vorlegt und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Um die Eingabe bei Gruppen im AWC-Programm zu erleichtern, wird die eingegebene Anzahl der Personen in den Feldern:

  • Anzahl Erwachsene (ab 16 Jahre)
  • Anzahl Jugendliche (14 bis 16 Jahre) 
  • Anzahl Kinder (unter 14 Jahre)

zur Berechnung der Gästetaxe herangezogen.

Erwachsene und Jugendliche sind gästetaxpflichtig, Kinder unter 14 Jahre sind von der Gästetaxe befreit.

Weitere Angaben sind aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, jedoch empfehlen wir zur besseren Nachvollziehbarkeit und auch aus Sicherheitsgründen die vollständige Erfassung der Personen einer Reisegruppen im AWC-System.

Für den Fall, dass einzelne Mitglieder einer Reisegruppe später an- oder früher abreisen, ist für diese Personen eine separate Gästemeldung zu erstellen (Meldeschein) und zur Nachvollziehbarkeit auf der Sammelliste bei der Person das An- und Abreisedatum eindeutig zu notieren.

Die vereinfachte Meldung von Reisegruppen gilt nur, wenn die Reisegruppe nicht länger als zwei Wochen gemeinsam im selben Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt - ansonsten sind alle Mitglieder der Reisegruppe einzeln meldepflichtig.

Die Sammelliste ist gem. § 12 Abs. 2 Meldegesetz vom Gastgeber zur Erfüllung der Auskunftspflicht mit dem Meldeschein aufzubewahren sowie der Gemeinde als Meldebehörde per Email an gaestemeldewesen@gde-mittelberg.at zuzusenden.


Meldepflicht für Arbeiter

Gemäß Taxordnung der Gemeinde Mittelberg werden Personen, deren ununterbrochener Aufenthalt mindestens drei Wochen dauert (Wochenendheimfahrten unterbrechen diese Zeitspanne nicht) und ausschließlich der unmittelbaren Berufstätigkeit dient, von der Gästetaxe befreit. In diesen Fällen ist der Meldeschein zusammen mit den entsprechenden Befreiungsnachweisen (z.B. Bestätigung der Firma) an die Gemeinde per Email gaestemeldewesen@gde-mittelberg.at  oder Fax. 05517 5315 917 zu senden.

Aufenthalte, die länger als zwei Monate andauern, sind zusätzlich beim Meldeamt anzugeben.


Gästetaxe

Gem. Taxordnung der Gemeinde Mittelberg sind alle Gäste gästetaxpflichtig, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabenpflicht befreit sind.

Die Höhe der Gästetaxe beträgt aktuell € 3,90 pro Nächtigung und Person.


Befreiungen von der Gästetaxe

  1. Gemäß Taxordnung der Gemeinde Mittelberg sind von der Gästetaxe befreit:
    1. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres ordentlichen Wohnsitzes aufhalten; 

      Anmerkungen:
      - Darunter fallen auch Studenten und Auszubildende (Lehrlinge), deren Aufenthalt als Unterricht gilt und im Lehrplan verankert ist.
       - Für die Befreiung ist das Formular 
      Bestätigung für die Gemeinde Mittelberg über einen Schul- oder Studienaufenthalt im Kleinwalsertal zur Befreiung der Gästetaxe mit Bestätigung der Schule auszufüllen und der Gemeinde vorzulegen.
    2. Personen, deren ununterbrochener Aufenthalt mindestens drei Wochen dauert und ausschließlich der unmittelbaren Berufstätigkeit dient;

      Anmerkung:
      Für die Befreiung ist eine Bestätigung des Arbeitgebers der Gemeinde vorzulegen.

       
    3. Patienten in Krankenanstalten;
       
    4. Personen, die bei dem im Gemeindegebiet wohnhaften anderen Eheteil oder einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen;

      Anmerkung:
      Für die Befreiung ist auf dem Meldeschein das Verwandschaftsverhältnis anzugeben sowie zu vermerken, dass die Person unentgeltlich nächtigt.

       
    5. Personen, die in einer Ferienwohnung nächtigen, für die auf Grund einer Verordnung der Gemeindevertretung eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten ist;
       
    6. Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten;
       
    7. Schwerbeschädigte oder Körperbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mehr als 80 Prozent.
       
  2. Personen, die in einer Wohnung im Sinne des § 6 nächtigen, sind mit Ausnahme des Wohnungsinhabers - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 - von der Abgabenpflicht befreit, wenn für den Wohnungsinhaber die Gästetaxe mit einem Pauschalbetrag festgesetzt ist.
     
  3. Die Befreiungsgründe sind vom Abgabenschuldner oder vom Unterkunftsgeber auf Verlangen der Gemeinde nachzuweisen.

Ausgabe der Allgäu-Walser-Card

Die Ausgabe der Allgäu-Walser-Card wurde von der Gemeindevertretung Mittelberg in folgender Richtline festgelegt:

  1.  Alle Gäste, die in der Gemeinde Mittelberg Unterkunft nehmen und taxpflich­tig nach der Taxordnung der Gemeinde Mittelberg sind, erhalten bei der An­meldung für die Dauer ihres Aufenthaltes eine Gästekarte.

  2. An alle Gäste, die in der Gemeinde Mittelberg Unterkunft nehmen und gemäß den Bestimmungen der Taxordnung der Gemeinde Mittelberg von der Tax­pflicht befreit sind, werden Gästekarten für die gesamte Dauer ihres Aufent­haltes zu folgenden Preisen je Nächtigung ausgegeben:
    - Kinder bis 14. Lebensjahr: kostenlos
    - Behinderte mit mehr als 80% Erwerbsminderung: kostenlos
    - geschlossene Schüler- und Jugendgruppe: € 1,50 
    - sonstige Aufenthaltsgäste: € 1,50 


 

  • Die Gemeinde

    Die politische Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal umfasst die Ortschaften Riezlern, Hirschegg und Mittelberg. Das Kleinwalsertal gehört zu Vorarlberg und ist dem Verwaltungsbezirk Bregenz zugeordnet.  
  • Kontakt

    Gemeinde Mittelberg Walserstraße 52 6991 Riezlern
  • Öffnungszeiten

    Das Gemeindeamt befindet sich im Ortszentrum von Riezlern. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag, Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr. Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
  • Login der Gemeindemandatare

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