Gebühren & Abgaben

Gemeindeabgaben

Grundsteuern
Vergnügungssteuer
Gästetaxe
Tourismusbeiträge
Hundeabgabe
Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

Grundsteuern

Gemäß Finanzausgleichsgesetz, in Verbindung mit § 27 Grundsteuergesetz, BGBl.Nr. 149/1955, i.d.g.F., hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 9. März 1992 die Hebesätze wie folgt festgesetzt:

  • bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 1.258,86
  • bei der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 146.354,83

Vergnügungssteuer

Die Einhebung der Vergnügungssteuer erfolgt auf der Grundlage des  Finanzausgleichsgesetzes idgF, und des  Gemeindevergnügungssteuergesetzes, LGBl.Nr. 49/1969, idgF, und der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 11. April 2001, idF vom 14. Dezember 2007.

Auszug aus der Verordnung:

Die Vergnügungssteuer beträgt 10 % des Eintrittsentgeltes. Bei entsprechender Zweckmäßigkeit kann die Steuer auf Antrag des Veranstalters oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag bemessen werden.

Der Vergnügungssteuer unterliegen nicht:

  • Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde des Landes Vorarlberg regelmäßig Zuschüsse mit Ausnahme solcher aus den Erträgnissen des Kulturgroschens erhalten.
  • Das Halten von Rundfunkempfangsgeräten zum Betrieb in nichtöffentlichen Räumen.
  • Walser Heimatabende oder ähnliche, der Verbreitung des heimischen Kulturgutes dienende Veranstaltungen.
  • Tanzveranstaltungen einschließlich Bälle mit lebender Musik.

Gästetaxe

Für die Einhebung der Gästetaxe gilt die Taxordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, idgF. des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 02. Dezember 2019 und vom 16. Dezember 2021.

Die Gästetaxe beträgt für das gesamte Gemeindegebiet seit 1. Dezember 2022 € 3,90 je Nächtigung.


Tourismusbeiträge

Für das Jahr 2024 wurde der Hebesatz für die Tourismusbeiträge mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 17. Oktober 2023 gemäß § 6 und § 11 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997, idgF., mit 1,40 v.H. der Bemessungsgrundlagen festgesetzt.
 
 
 

Hundeabgabe

Für die Einhebung der Hundeabgabe gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, in der Fassung vom 17. Oktober 2023. 

Auszug aus der Verordnung:
1. Die Höhe der Hundetaxe wird mit € 100,00 je gehaltenem Hund festgesetzt.
2. Steuerbefreit sind Wachhunde, Blindenhunde, Lawinen- und Rettungshunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden sowie Hunde öffentlicher Dienststellen.


Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

Für die Einhebung der Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für KFZ gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 16. Dezember 2020.

Auszug aus der Verordnung:
(1) Die Höhe der Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für Kraftfahrzeuge wird gemäß § 13 Abs. 4 Baugesetz wie folgt festgesetzt:

a) Flächenausgleich (§ 13 Abs. 4 lit. a Baugesetz):
pro Einstell. oder Abstellplatz 12,50 m² x € 350,00 = € 4.375,00

b) Errichtungskostenausgleich ( § 13 Abs. 4 lit. b Baugesetz) :
pro Einstellplatz 12,50 m² x € 1.266,00 = € 15.825,00
pro Abstellplatz 12,50 m² x € 292,00 = € 3.650,00

Der Abgabenpflichtige hat somit für 
einen fehlenden Einstellplatz € 20.200,00
einen fehlenden Abstellplatz € 8.025,00
zu leisten. 

Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen

Wassergebühren
Kanalgebühren
Abfallgebühren
Friedhofgebühren
Benützungsentgelte Freibad
Kindergartengebühren
Kinderbetreuungstarife Walsernest
Parkgebühren
Ausgabe von Gästekarten
Pflegeentgelte im Pflegeheim


 

Wassergebühren

Die Wasserversorgungsbeiträge, Wasserbezugsgebühren und Wasserzählergebühren werden nach der Wassergebührenverordnung der Gemeinde Mittelberg vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 13. Oktober 2018, eingehoben.

    Nettobetrag
lt. Verordnung
Bruttobertrag
incl. 10% MwSt.
Wasserbezugsgebühr je m³ 1,50 1,65
       
Wasseranschlussgebühr Satz gem. § 3 48,96 53,86
  je m² der Geschossfläche* 14,20 15,62
Wasserzählergebühr  je Jahr    
mit einem Nenndurchfluss bis 2,5Qn 23,00 25,30
  bis 6,0 Qn 29,00 31,90
  bis 10,0 Qn 40,00 44,00
mit einer Nennweiter bis DN 50 160,00 176,00
  bis DN 80 225,00 247,50
  Über DN 80 240,00 264,00


*Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe der Flächen der Geschosse, einschließlich der Innenwände, jedoch ohne die Außenwände gemessen 1,80 m über dem Fußboden. Geschossflächen von nicht allseits umschlossenen Räumen zählen nicht dazu.


Kanalgebühren

Die Kanalbenützungsgebühren und Kanalanschlussbeiträge werden nach der Kanalordnung vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 17. Oktober 2023 eingehoben.

    Nettobetrag
lt. Verordnung
Bruttobertrag
incl. 10% MwSt.
Kanalbenützungsgebühr je m ³ 3,25 3,58
       
Kanalanschlussgebühr Satz gem. § 10 (2) 56,59 62,25
  je m² der Geschossfläche* 16,41 18,05
       
Klärschlammgebühr je m³ 28,50 31,35


*Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe der Flächen der Geschosse, einschließlich der Innenwände, jedoch ohne die Außenwände gemessen 1,80 m über dem Fußboden. Geschossflächen von nicht allseits umschlossenen Räumen zählen nicht dazu.


Abfallgebühren

Die Abfallgebühren werden nach der Abfallgebührenverordnung vom 12. September 2021, in der Fassung der Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 06. Februar 2020, 27. Mai 2020 und 15. Dezember 2022 eingehoben.

Auszug aus der Abfallgebührenordnung:

Verursacherbezogene Grundgebühr:
Die verursacherbezogene Grundgebühr beträgt je Gebühreneinheit inklusive 10 % MwSt. jährlich € 30,00.

Die behälterbezogene Tonnen- und Entsorgungsgebühr beträgt je Abfallbehälter und Gebührenjahr, sowie Leerungen (Restmüll zweiwöchentlich, Biomüll wöchentlich) inkl. 10 % MwSt.: 

Gefäß Restmüll (grauer Behälter) Bioabfall (brauner Behälter)
40 Liter € 72,00 € 48,00
60 Liter € 108,00 € 72,00
80 Liter € 144,00 € 96,00
120 Liter € 216,00 € 144,00
240 Liter € 432,00 --
1.100 Liter € 1.980,00 --


 

Restmüllsack 100 Liter € 18,00

(erhältlich im Bürgerservice der Gemeinde und am Wertstoffhof)

Die Gebühren für die Annahme im Wertstoffhof sind wie folgt inkl. USt. festgesetzt:

Kühlschrank, -truhe je Stück € 50,00
E-Schrott je kg € 1,00
Altreifen ohne Felgen je Stück € 5,50
Sperrmüll je kg € 0,50
Restmüll je kg € 0,50
Alteisen je angef. 100 kg € 5,50
Altholz je angef. 100 kg € 16,00
Bauschutt je angef. 100 kg € 5,50
Problemstoffe je kg € 1,00

 


Friedhofgebühren

Die Friedhofgebühren werden aufgrund der Friedhofordnung vom 2. März 1998, in der Fassung der Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 30. September 2010, eingehoben.

Auszug aus der Friedhofordnung:
Die Aufbahrungsgebühr in der Leichenhalle beträgt € 50,00 je angefangener Kalendertag.

Die Grabstättengebühr beträgt für den Zeitraum von 15 Jahren:

Erdgrab mit einer Grabstelle € 400,00
Sondergrab mit zwei Grabstellen € 600,00
Urnenkammer € 300,00
Urnenkammer bzw. Urnenfeld anonym € 200,00

 Die Verlängerungsgebühr beträgt € 40,00 pro Jahr für alle Formen der Grabstätten.


Benützungsentgelte Freibad

Für die Benützung des Freibades Riezlern sind die Entgelte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg vom 17. Oktober 2023 einzuheben.

Benützungsgebühren incl. MwSt.:

Einzelkarten:  
Erwachsene € 9,00
Erwachsene - Abentarif ab 17.30 Uhr *2 € 5,00
Erwachsene Einheimische und. Gäste mit Gästekarte € 5,50
Erwachsene Einheimische und Gäste mit Gästekarte,
Abendtarif ab 17:30 Uhr *2
€ 3,00
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte *1 € 3,50
Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte * € 3,00

 

Zehnerkarte:  
Erwachsene € 77,00
Erwachsene Einheimische u. Gäste mit Gästekarte € 43,50
Kinder bis 14. Lebensjahr Schwerbehinderte 1* € 28,50
Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte 1* € 22,50

 

Saisonkarte  
Erwachsene € 62,50
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte € 34,50


*1 = Kinder von 6 bis 14 Jahre, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener, Schwerbehinderte
*2 = Abendtarif, gültig ab 17:00 Uhr 
*3 = ab dem 2. Kind ist die Saisonskarte frei


Kindergartengebühren

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 01.06.2023 mitgeteilt, dass die Kindergartengebühr ab September 2023 um 8,6% erhöht werden. 
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg werden somit ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 folgende Gebühren eingehoben:

Die Kindergartengebühr beträgt incl. MWSt

3- und 4-Jährige   normal reduziert
Vormittag pro Monat € 51,00 € 28,00
Vormittag und Dienstagnachmittag pro Monat € 61,00 € 31,00
Vormittag und 2 Nachmittage pro Monat € 71,00 € 35,00
Vormittag und 3 Nachmittage pro Monat € 80,00 € 38,00
Ganztag pro Monat € 99,00 € 45,00
5 -Jährige   normal reduziert
Vormittag pro Monat € 10,00 € 4,00
Vormittag und Dienstagnachmittag pro Monat € 20,00 € 7,00
Vormittag und 2 Nachmittage pro Monat € 28,00 € 11,00
Vormittag und 3 Nachmittage pro Monat € 38,00 € 14,00
Vormittag und 4 Nachmittage pro Monat € 48,00 € 18,00
Ganztag pro Monat € 58,00 € 22,00
       
Mittagessen pro Tag € 4,50 € 4,50
Materialgeld pro Monat € 5,00 € 5,00


Vormittag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Vormittag und Dienstagnachmittag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Ganztags: 07:30 bis 16:00 Uhr

Die reduzierten Beiträge gelten für Familien, die Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen.


Kinderbetreungstarife Walsernest

Elternbeiträge 2023/2024:
Ab 10 Stunden Betreuung pro Woche entspricht 2 Vormittage

Betreuungsstunden im Monat Monatsbeitrag Jahrgang 02.09.2021-01.09.2022 Monatsbeitrag Jahrgang 02.09.2020-01.09.2021
10 Stunden € 125,00 € 96,00
11 Stunden € 137,00 € 106,00
15 Stunden € 187,00 € 144,00
17 Stunden € 212,00 € 163,00
20 Stunden € 249,00 € 192,00
22 Stunden € 274,00 € 211,00
25 Stunden € 312,00 € 240,00
28 Stunden € 344,00 € 267,00

 


 

Parkgebühren

Die Parkgebühren für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 8. Mai 2003, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. Oktober 2022  und 17. Oktober 2023 eingehoben.

Parkautomaten:  seit 01.12.2023
je angefangene halbe Stunde € 1,00
maximal je Tag € 11,00
   
Anwohnerscheine: seit 01.12.2023
Jahresgebühr ganztätig € 450,00
Jahresgebühr tagsüber
(7.00 bis 18:00 Uhr)
€ 400,00
Monatsgebühr ganztägig
(je angefangener Monat)
€ 74,80

 

 

 

 

 

 

 


Ausgabe von Gästekarten

Für die Ausgabe von Gästekarten gilt die Regelung gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 29. Januar 2018.

Auszug aus dem Beschluss:

Alle Gäste, die in der Gemeinde Mittelberg Unterkunft nehmen, erhalten für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes zu folgenden Preisen je Nächtigung eine Gästekarte:

Taxpflichtige Gäste kostenlos
Zweitwohnsitzabgabepflichtige Gäste kostenlos 
Kinder bis zum 14. Lebensjahr kostenlos
Behinderte mit mehr als 80 % Erwerbsminderung kostenlos
Taxbefreite geschlossene Schüler und Jugendgruppen € 1,50
Taxbefreite sonstige Aufenthaltsgäste € 1,50

 


Pflegeentgelte im Pflegeheim

Das Entgelt richtet sich nach der Einstufung in eine Pflegestufe entsprechend dem jeweiligen Betreuungs- und Pflegebedarf. Die Einstufung erfolgt durch den Leistungserbringer nach sachlichen Kriterien und ist dem Bewohner bis spätestens 14 Tage nach der Heimaufnahme mitzuteilen. 

Das Entgelt für das Pflegeheim wird für Selbstzahler und Sozialhilfeträger je Pflegetag incl. 10 % MwSt. wie folgt eingehoben: 

Stufe pro Tag
Pflegetarif 1 € 83,61
Pflegetarif 2 € 98,74
Pflegetarif 3 € 126,74
Pflegetarif 4 € 167,68
Pflegetarif 5 € 196,58
Pflegetarif 6 € 219,19
Pflegetarif 7 € 241,22

(Stand 27.04.2023)

Bei Abwesenheit wird in allen sieben Pfelgestufen ein Betrag in Höhe von netto € 17,90 (brutto € 19,69) je Abwesenheitstag in Abzug gebracht.

Genauere Informationen sind im Heimvertrag ersichtlich insbesondere die Entgelte für Zusatzleistungen, sowie Minderungen bzw. Rückerstattung des Entgelts. 

Die Tarife gelten für Dauer-, Kurz- und Übergangspflege. 

  • Die Gemeinde

    Die politische Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal umfasst die Ortschaften Riezlern, Hirschegg und Mittelberg. Das Kleinwalsertal gehört zu Vorarlberg und ist dem Verwaltungsbezirk Bregenz zugeordnet.  
  • Kontakt

    Gemeinde Mittelberg Walserstraße 52 6991 Riezlern
  • Öffnungszeiten

    Das Gemeindeamt befindet sich im Ortszentrum von Riezlern. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag, Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr. Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
  • Login der Gemeindemandatare

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