Gebühren & Abgaben
Gemeindeabgaben
Grundsteuern
Vergnügungssteuer
Gästetaxe
Tourismusbeiträge
Hundeabgabe
Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze
Grundsteuern
Gemäß Finanzausgleichsgesetz, in Verbindung mit § 27 Grundsteuergesetz, BGBl.Nr. 149/1955, i.d.g.F., hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 9. März 1992 die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
- bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 1.258,86
- bei der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 146.354,83
Vergnügungssteuer
Die Einhebung der Vergnügungssteuer erfolgt auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes idgF, und des Gemeindevergnügungssteuergesetzes, LGBl.Nr. 49/1969, idgF, und der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 11. April 2001, idF vom 14. Dezember 2007.
Auszug aus der Verordnung:
Die Vergnügungssteuer beträgt 10 % des Eintrittsentgeltes. Bei entsprechender Zweckmäßigkeit kann die Steuer auf Antrag des Veranstalters oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag bemessen werden.
Der Vergnügungssteuer unterliegen nicht:
- Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde des Landes Vorarlberg regelmäßig Zuschüsse mit Ausnahme solcher aus den Erträgnissen des Kulturgroschens erhalten.
- Das Halten von Rundfunkempfangsgeräten zum Betrieb in nichtöffentlichen Räumen.
- Walser Heimatabende oder ähnliche, der Verbreitung des heimischen Kulturgutes dienende Veranstaltungen.
- Tanzveranstaltungen einschließlich Bälle mit lebender Musik.
Gästetaxe
Für die Einhebung der Gästetaxe gilt die Taxordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, idgF. des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 02. Dezember 2019 und vom 16. Dezember 2021.
Die Gästetaxe beträgt für das gesamte Gemeindegebiet seit 1. Dezember 2022 € 3,90 je Nächtigung.
Tourismusbeiträge
Hundeabgabe
Für die Einhebung der Hundeabgabe gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, in der Fassung vom 17. Oktober 2023.
Auszug aus der Verordnung:
1. Die Höhe der Hundetaxe wird mit € 100,00 je gehaltenem Hund festgesetzt.
2. Steuerbefreit sind Wachhunde, Blindenhunde, Lawinen- und Rettungshunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden sowie Hunde öffentlicher Dienststellen.
Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze
Für die Einhebung der Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für KFZ gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 16. Dezember 2020.
Auszug aus der Verordnung:
(1) Die Höhe der Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für Kraftfahrzeuge wird gemäß § 13 Abs. 4 Baugesetz wie folgt festgesetzt:
a) Flächenausgleich (§ 13 Abs. 4 lit. a Baugesetz):
pro Einstell. oder Abstellplatz 12,50 m² x € 350,00 = € 4.375,00
b) Errichtungskostenausgleich ( § 13 Abs. 4 lit. b Baugesetz) :
pro Einstellplatz 12,50 m² x € 1.266,00 = € 15.825,00
pro Abstellplatz 12,50 m² x € 292,00 = € 3.650,00
Der Abgabenpflichtige hat somit für
einen fehlenden Einstellplatz € 20.200,00
einen fehlenden Abstellplatz € 8.025,00
zu leisten.
Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
Wassergebühren
Kanalgebühren
Abfallgebühren
Friedhofgebühren
Benützungsentgelte Freibad
Kindergartengebühren
Kinderbetreuungstarife Walsernest
Parkgebühren
Ausgabe von Gästekarten
Pflegeentgelte im Pflegeheim
Wassergebühren
Die Wasserversorgungsbeiträge, Wasserbezugsgebühren und Wasserzählergebühren werden nach der Wassergebührenverordnung der Gemeinde Mittelberg vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 13. Oktober 2018, eingehoben.
Nettobetrag lt. Verordnung |
Bruttobertrag incl. 10% MwSt. |
||
Wasserbezugsgebühr | je m³ | 1,50 | 1,65 |
Wasseranschlussgebühr | Satz gem. § 3 | 48,96 | 53,86 |
je m² der Geschossfläche* | 14,20 | 15,62 | |
Wasserzählergebühr | je Jahr | ||
mit einem Nenndurchfluss | bis 2,5Qn | 23,00 | 25,30 |
bis 6,0 Qn | 29,00 | 31,90 | |
bis 10,0 Qn | 40,00 | 44,00 | |
mit einer Nennweiter | bis DN 50 | 160,00 | 176,00 |
bis DN 80 | 225,00 | 247,50 | |
Über DN 80 | 240,00 | 264,00 |
*Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe der Flächen der Geschosse, einschließlich der Innenwände, jedoch ohne die Außenwände gemessen 1,80 m über dem Fußboden. Geschossflächen von nicht allseits umschlossenen Räumen zählen nicht dazu.
Kanalgebühren
Die Kanalbenützungsgebühren und Kanalanschlussbeiträge werden nach der Kanalordnung vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 17. Oktober 2023 eingehoben.
Nettobetrag lt. Verordnung |
Bruttobertrag incl. 10% MwSt. |
||
Kanalbenützungsgebühr | je m ³ | 3,25 | 3,58 |
Kanalanschlussgebühr | Satz gem. § 10 (2) | 56,59 | 62,25 |
je m² der Geschossfläche* | 16,41 | 18,05 | |
Klärschlammgebühr | je m³ | 28,50 | 31,35 |
*Die Geschossfläche eines Gebäudes ist die Summe der Flächen der Geschosse, einschließlich der Innenwände, jedoch ohne die Außenwände gemessen 1,80 m über dem Fußboden. Geschossflächen von nicht allseits umschlossenen Räumen zählen nicht dazu.
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden nach der Abfallgebührenverordnung vom 12. September 2021, in der Fassung der Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 06. Februar 2020, 27. Mai 2020 und 15. Dezember 2022 eingehoben.
Auszug aus der Abfallgebührenordnung:
Verursacherbezogene Grundgebühr:
Die verursacherbezogene Grundgebühr beträgt je Gebühreneinheit inklusive 10 % MwSt. jährlich € 30,00.
Die behälterbezogene Tonnen- und Entsorgungsgebühr beträgt je Abfallbehälter und Gebührenjahr, sowie Leerungen (Restmüll zweiwöchentlich, Biomüll wöchentlich) inkl. 10 % MwSt.:
Gefäß | Restmüll (grauer Behälter) | Bioabfall (brauner Behälter) |
40 Liter | € 72,00 | € 48,00 |
60 Liter | € 108,00 | € 72,00 |
80 Liter | € 144,00 | € 96,00 |
120 Liter | € 216,00 | € 144,00 |
240 Liter | € 432,00 | -- |
1.100 Liter | € 1.980,00 | -- |
Restmüllsack | 100 Liter | € 18,00 |
(erhältlich im Bürgerservice der Gemeinde und am Wertstoffhof)
Die Gebühren für die Annahme im Wertstoffhof sind wie folgt inkl. USt. festgesetzt:
Kühlschrank, -truhe | je Stück | € 50,00 |
E-Schrott | je kg | € 1,00 |
Altreifen ohne Felgen | je Stück | € 5,50 |
Sperrmüll | je kg | € 0,50 |
Restmüll | je kg | € 0,50 |
Alteisen | je angef. 100 kg | € 5,50 |
Altholz | je angef. 100 kg | € 16,00 |
Bauschutt | je angef. 100 kg | € 5,50 |
Problemstoffe | je kg | € 1,00 |
Friedhofgebühren
Die Friedhofgebühren werden aufgrund der Friedhofordnung vom 2. März 1998, in der Fassung der Gemeindevertretungsbeschlüsse vom 30. September 2010, eingehoben.
Auszug aus der Friedhofordnung:
Die Aufbahrungsgebühr in der Leichenhalle beträgt € 50,00 je angefangener Kalendertag.
Die Grabstättengebühr beträgt für den Zeitraum von 15 Jahren:
Erdgrab mit einer Grabstelle | € 400,00 |
Sondergrab mit zwei Grabstellen | € 600,00 |
Urnenkammer | € 300,00 |
Urnenkammer bzw. Urnenfeld anonym | € 200,00 |
Die Verlängerungsgebühr beträgt € 40,00 pro Jahr für alle Formen der Grabstätten.
Benützungsentgelte Freibad
Für die Benützung des Freibades Riezlern sind die Entgelte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg vom 17. Oktober 2023 einzuheben.
Benützungsgebühren incl. MwSt.:
Einzelkarten: | |
Erwachsene | € 9,00 |
Erwachsene - Abentarif ab 17.30 Uhr *2 | € 5,00 |
Erwachsene Einheimische und. Gäste mit Gästekarte | € 5,50 |
Erwachsene Einheimische und Gäste mit Gästekarte, Abendtarif ab 17:30 Uhr *2 |
€ 3,00 |
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte *1 | € 3,50 |
Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte * | € 3,00 |
Zehnerkarte: | |
Erwachsene | € 77,00 |
Erwachsene Einheimische u. Gäste mit Gästekarte | € 43,50 |
Kinder bis 14. Lebensjahr Schwerbehinderte 1* | € 28,50 |
Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte 1* | € 22,50 |
Saisonkarte | |
Erwachsene | € 62,50 |
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte | € 34,50 |
*1 = Kinder von 6 bis 14 Jahre, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener, Schwerbehinderte
*2 = Abendtarif, gültig ab 17:00 Uhr
*3 = ab dem 2. Kind ist die Saisonskarte frei
Kindergartengebühren
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 01.06.2023 mitgeteilt, dass die Kindergartengebühr ab September 2023 um 8,6% erhöht werden.
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg werden somit ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 folgende Gebühren eingehoben:
Die Kindergartengebühr beträgt incl. MWSt
3- und 4-Jährige | normal | reduziert | |
Vormittag | pro Monat | € 51,00 | € 28,00 |
Vormittag und Dienstagnachmittag | pro Monat | € 61,00 | € 31,00 |
Vormittag und 2 Nachmittage | pro Monat | € 71,00 | € 35,00 |
Vormittag und 3 Nachmittage | pro Monat | € 80,00 | € 38,00 |
Ganztag | pro Monat | € 99,00 | € 45,00 |
5 -Jährige | normal | reduziert | |
Vormittag | pro Monat | € 10,00 | € 4,00 |
Vormittag und Dienstagnachmittag | pro Monat | € 20,00 | € 7,00 |
Vormittag und 2 Nachmittage | pro Monat | € 28,00 | € 11,00 |
Vormittag und 3 Nachmittage | pro Monat | € 38,00 | € 14,00 |
Vormittag und 4 Nachmittage | pro Monat | € 48,00 | € 18,00 |
Ganztag | pro Monat | € 58,00 | € 22,00 |
Mittagessen | pro Tag | € 4,50 | € 4,50 |
Materialgeld | pro Monat | € 5,00 | € 5,00 |
Vormittag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Vormittag und Dienstagnachmittag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Ganztags: 07:30 bis 16:00 Uhr
Die reduzierten Beiträge gelten für Familien, die Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen.
Kinderbetreungstarife Walsernest
Elternbeiträge 2023/2024:
Ab 10 Stunden Betreuung pro Woche entspricht 2 Vormittage
Betreuungsstunden im Monat | Monatsbeitrag Jahrgang 02.09.2021-01.09.2022 | Monatsbeitrag Jahrgang 02.09.2020-01.09.2021 |
10 Stunden | € 125,00 | € 96,00 |
11 Stunden | € 137,00 | € 106,00 |
15 Stunden | € 187,00 | € 144,00 |
17 Stunden | € 212,00 | € 163,00 |
20 Stunden | € 249,00 | € 192,00 |
22 Stunden | € 274,00 | € 211,00 |
25 Stunden | € 312,00 | € 240,00 |
28 Stunden | € 344,00 | € 267,00 |
Parkgebühren
Die Parkgebühren für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 8. Mai 2003, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. Oktober 2022 und 17. Oktober 2023 eingehoben.
Parkautomaten: | seit 01.12.2023 |
je angefangene halbe Stunde | € 1,00 |
maximal je Tag | € 11,00 |
Anwohnerscheine: | seit 01.12.2023 |
Jahresgebühr ganztätig | € 450,00 |
Jahresgebühr tagsüber (7.00 bis 18:00 Uhr) |
€ 400,00 |
Monatsgebühr ganztägig (je angefangener Monat) |
€ 74,80 |
Ausgabe von Gästekarten
Für die Ausgabe von Gästekarten gilt die Regelung gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 29. Januar 2018.
Auszug aus dem Beschluss:
Alle Gäste, die in der Gemeinde Mittelberg Unterkunft nehmen, erhalten für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes zu folgenden Preisen je Nächtigung eine Gästekarte:
Taxpflichtige Gäste | kostenlos |
Zweitwohnsitzabgabepflichtige Gäste | kostenlos |
Kinder bis zum 14. Lebensjahr | kostenlos |
Behinderte mit mehr als 80 % Erwerbsminderung | kostenlos |
Taxbefreite geschlossene Schüler und Jugendgruppen | € 1,50 |
Taxbefreite sonstige Aufenthaltsgäste | € 1,50 |
Pflegeentgelte im Pflegeheim
Das Entgelt richtet sich nach der Einstufung in eine Pflegestufe entsprechend dem jeweiligen Betreuungs- und Pflegebedarf. Die Einstufung erfolgt durch den Leistungserbringer nach sachlichen Kriterien und ist dem Bewohner bis spätestens 14 Tage nach der Heimaufnahme mitzuteilen.
Das Entgelt für das Pflegeheim wird für Selbstzahler und Sozialhilfeträger je Pflegetag incl. 10 % MwSt. wie folgt eingehoben:
Stufe | pro Tag |
Pflegetarif 1 | € 83,61 |
Pflegetarif 2 | € 98,74 |
Pflegetarif 3 | € 126,74 |
Pflegetarif 4 | € 167,68 |
Pflegetarif 5 | € 196,58 |
Pflegetarif 6 | € 219,19 |
Pflegetarif 7 | € 241,22 |
(Stand 27.04.2023)
Bei Abwesenheit wird in allen sieben Pfelgestufen ein Betrag in Höhe von netto € 17,90 (brutto € 19,69) je Abwesenheitstag in Abzug gebracht.
Genauere Informationen sind im Heimvertrag ersichtlich insbesondere die Entgelte für Zusatzleistungen, sowie Minderungen bzw. Rückerstattung des Entgelts.
Die Tarife gelten für Dauer-, Kurz- und Übergangspflege.