Familienhilfe Kleinwalsertal

Wenn Familien jemanden brauchen, der ihnen unter die Arme greift, sind wir für sie da. Wir unterstützen Sie in Ihrem Zuhause, damit Ihr vertrauter Alltag aufrecht bleibt.

Die Familienhilfe entlastet die Familien, damit die Aufrechterhaltung des täglichen Ablaufes in der Familie gesichert ist. Die Einsatzdauer ist temporär und zumeist auf zwei bis vier Wochen beschränkt – eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Die MitarbeiterInnen der Familienhilfe sind ausgebildete Fachkräfte für pädagogische, hauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben. Sie nehmen regelmäßig an Supervisionen und Fortbildungen teil und sind sozialversicherungspflichtig angestellt.

Familienhilfe ist…

  • zur Überbrückung von schwierigen Not- und Krisensituationen (Unfall, Erkrankung, Problemschwangerschaft, etc.)
  • zur Vorbeugung einer Krise
  • bei psychischer Überlastung
  • Risikoschwangerschaften und Mehrlingsgeburten
  • bei einem Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalt
  • bei schwerer Krankheit oder bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Und das übernehmen wir für Sie: 

  • betreuen und begleiten Ihrer Kinder sowie weitere Familienmitglieder
  • alltägliche Haushaltsführung – vorausgesetzt die zu betreuenden Kinder befinden sich vor Ort
  • fördern der Kompetenz der Familie im Bereich der Haushaltsführung Haushaltsorganisationstraining (HOT®) 
  • Familie über andere Dienste informieren und im Bedarfsfall Kontakt herstellen
  • die anfallende, tägliche Hausarbeit ist inkludiert. 

Unsere MitarbeiterInnen der Familienhilfe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Die Finanzierung der Familienhilfe erfolgt über Beiträge des Landes, der Gemeinden und des Vorarlberger Sozialfonds. Die betreute Familie leistet lediglich einen angepassten Kostenbeitrag.
Haushaltsorganisationstraining (HOT®)
Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Kinderbetreuung. Für Familien, die sich überfordert fühlen und den Familienalltag nicht mehr selbst organisieren können, bieten wir Haushaltsorganisationstraining (HOT®) an.

Familienhilfe Vorarlberg Folder

Die Aufgaben der Familienhilfe
Die Familienhilfe unterstützt oder vertritt vorübergehend die erziehungsberechtigte Person, damit die Aufrechterhaltung des täglichen Ablaufes in der Familie gesichert ist.

Zu den Aufgaben der Familienhilfe gehört
die Kinder zu betreuen (mit ihnen zu spielen, die Freizeit zu gestalten und die Hausaufgaben zu beaufsichtigen).
den Haushalt zu führen (kochen, einkaufen, aufräumen, Wäschepflege, ...). Voraussetzung ist jedoch, dass während des Einsatzes die zu betreuenden Kinder sich vor Ort befinden. 

Nicht zu ihren Aufgaben zählen
ausschließliche Putzarbeiten wie z.B. Fenster-, Stiegenhaus-, Großputz, Vorhängewaschen und Gartenarbeiten.
Tätigkeiten, welche bei einem hauseigenen Betrieb anfallen z.B. Mithilfe bei Stallarbeiten, Reinigung von Gästezimmern etc...
Hier bitten wir Sie eine Betriebs- oder Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Einsatzdauer
Grundsätzlich ist die Familienhilfe eine Überbrückungs- und keine Dauerhilfe. Die Einsatzdauer ist daher zeitlich befristet, d.h. im Durchschnitt auf 2 bis 4 Wochen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Dies muss rechtzeitig mit der Einsatzkoordination besprochen werden.

Dienstzeit 
Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr. Eine viertel Stunde Mittagspause ist von Seiten der Familie den MitarbeiterInnen zu gewähren (es fallen hierfür keine Kosten für die Familie an). Die Dienstzeit kann nach Rücksprache mit der Einsatzkoordination bei begründetem Bedarf auch früher oder später angesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Betreuung am Wochenende oder an Feiertagen möglich. 

Vereinbarte Einsatzzeit
Der tägliche Einsatzzeitrahmen wird im Voraus mit der Einsatzkoordination verbindlich vereinbart. Eine Änderung des Einsatzzeitrahmens muss gegenüber der Einsatzkoordination rechtzeitig (einen Werktag vorher) begründet werden, ansonsten bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die Stunden zum Stundensatz von € 17,66 (Gemeinde- und Familienanteil) in Rechnung stellen. 

Hygiene
Unsere Mitarbeiter/innen werden immer wieder auch in Familien mit kranken Familienmitgliedern eingesetzt. Unsere Mitarbeiter/innen sind angewiesen die notwendigen hygienischen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich gehalten wird – ein Restrisiko kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Verschwiegenheitspflicht
Die Mitarbeiter/innen der Familienhilfe sind an die Verschwiegenheitspflicht gebunden.

Mahlzeiten in der Familie
Der/die Mitarbeiter/in der Familienhilfe ist berechtigt, die Mahlzeiten in der Familie einzunehmen.

Welche/r Mitarbeiter/in kommt zu Ihnen nach Hause?
Die Entscheidung liegt hier grundsätzlich bei der Einsatzkoordination. Sie können jedoch gerne Ihren Wunsch nach einem/einer Mitarbeiter/in mitteilen. Wir werden versuchen, dies so gut als möglich zu berücksichtigen. Die Einsatzkoordination ist ermächtigt, der/die Mitarbeiter/in abzuberufen, wenn dies aufgrund der Einsatzsituation (z.B. bei einem Notfall) erforderlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Wechsel der Mitarbeiter/innen manchmal erforderlich ist und dass bei Krankheit eines/r Mitarbeiter/in nicht sofort ein Ersatz gefunden werden kann.

Aufsicht
Die Familienhilfe übernimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit die Aufsicht für die ihr anvertrauten Personen. Nach Beendigung der vereinbarten täglichen Arbeitszeit wird die Aufsicht an die Erziehungsbe¬rechtigten bzw. vereinbarten Personen übergeben. Sollte ein Erziehungsberechtigter die Übergabe der Aufsicht an bestimmte Personen nicht wünschen, so ist dies vor Einsatzbeginn ausdrück¬lich zu vereinbaren.

Fahrten für die Familie
Fahrten für die Familie werden nur aufgrund besonderer Notwendigkeiten durchgeführt. Die Fahrt wird der Familie in Rechnung gestellt (amtliches Kilometergeld). Die Mitnahme von Kindern im PKW ist dabei den Mitarbeiter/innen nur gestattet, wenn die Erziehungsberechtigten die gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitze zur Verfügung stellen. Unsere Mitarbeiter/innen dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit dem Auto der Familie fahren. 

Telefonate während Einsatzzeit 
Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Mitarbeiter/innen während der Einsatzzeit ihr Diensthandy eingeschaltet haben. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass sie jederzeit für die Einsatzkoordination erreichbar sein müssen. Es werden nur beruflich notwendige Telefonate, Dokumentationen (z.B. Quittierung des Einsatzes, Kurzinfos…) und E-Mail-Verkehre geführt.

Allgemeine Haftpflichtversicherung
Entsprechend den allgemeinen Haftpflichtversicherungsbestimmungen hat die Familie keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Familienhilfe.

Partner der Gemeinde Mittelberg - Das Familienpflegewerk Oberallgäu
Weitere Information:

Familienpflegewerk

Die Kosten der klassischen Familienhilfe
Der Kostenbeitrag für die Familien wird anhand des nachfolgenden Tarifblattes festgelegt.
(Stand 2022). Die Rechnungslegung erfolgt über die Gemeinde Mittelberg. Ein Antrag auf Unterstützung bzw. Befreiung kann unter gewissen Umständen eingebracht werden. (Einzelfallprüfung)

Doppelverdiener AlleinverdienerInnen
(Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag)
AlleinerzieherInnen Stundensatz ganztags Stundensatz halbtags
2 Erw. mit 1 Kind     € 5,85 € 7,85
2 Erw. mit 2 Kinder 2 Erw. mit 1 Kind 1 Erw. mit 1 Kind € 5,35 € 7,35
2 Erw. mit 3 Kinder 2 Erw. mit 2 Kinder 1 Erw. mit 3 Kinder € 4,75 € 6,75
2 Erw. mit 4 Kinder 2 Erw. mit 3 Kinder 1 Erw. mit  3 Kinder € 3,70 € 5,70
  2 Erw. mit 4 Kinder u. m. Kinder 1 Erw. mit Kinder u. m. Kinder € 3,10 € 5,10


Fragen ? Rufen Sie einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt
Familienpflegewerk OBERALLGÄU/Kleinwalsertal
Einsatzleiterin: Sandra Friedel
Tel.: +49 176 31 040 241 
E-Mail

  • Die Gemeinde

    Die politische Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal umfasst die Ortschaften Riezlern, Hirschegg und Mittelberg. Das Kleinwalsertal gehört zu Vorarlberg und ist dem Verwaltungsbezirk Bregenz zugeordnet.  
  • Kontakt

    Gemeinde Mittelberg Walserstraße 52 6991 Riezlern
  • Öffnungszeiten

    Das Gemeindeamt befindet sich im Ortszentrum von Riezlern. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag, Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr. Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
  • Login der Gemeindemandatare

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